Integrierte Versorgung

Der Begriff "Integrierte Versorgung (IGV)" steht für Vernetzung zwischen den einzelnen medizinischen Versorgungssektoren. Das bedeutet zum Beispiel: Niedergelassene Haus- oder Fachärzte arbeiten gemeinsam mit stationären Einrichtungen, kooperieren bei der Behandlung ihrer Patienten und teilen sich gegebenenfalls ein gemeinsames Budget.

Integrierte Versorgung ist eine Form der medizinischen Versorgung, die bislang keine große Rolle im deutschen Gesundheitswesen gespielt hat. Bisher sind im deutschen Gesundheitswesen ambulante (Arztpraxis) und stationäre (Krankenhaus) Versorgung voneinander getrennt. Das betrifft zum Beispiel Zuständigkeiten, Verantwortung und auch die Bezahlung.

SF36-Bogen

 

In der Vergangenheit scheiterten die Verhandlungen zur Integrierten Versorgung zwischen Kassen, Ärzten und Krankenhäusern immer wieder an der Finanzierungsfrage. Da es kein gesondertes Budget für solche Verträge gab, war unklar, aus welchem Topf - Krankenhaus-Budget oder Ärzte-Vergütung - wieviel Geld abgezweigt werden sollte.

Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG), das am 1. Januar 2004 in Kraft trat, hat neue Verträge mit Integrierter Versorgung vorangetrieben. Bis zu ein Prozent der jährlichen ärztlichen Vergütungen (rund 220 Millionen Euro) und ein Prozent aus dem Krankenhaustopf (rund 460 Millionen Euro) werden speziell für die Integrierte Versorgung bereit gestellt. Die Anschubfinanzierung wurde inzwischen mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) bis Ende 2008 verlängert.

 

Die IGV-Netze

Die zu betreuenden Netze sind regional begrenzt und beziehen sich jeweils auf klar definierte Indikatoren. Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Netze (Stand: Juli 2006):

Zahlreiche der genannten Netze sollen, soweit möglich, mit einer Kontrollgruppe der Regelversorgung verglichen werden, um ihre Effizienz feststellen zu können. Zur Erzeugung von medizinisch homogenen Vergleichsgruppen ist es erforderlich, jedem eingeschriebenen Patienten einen Patienten der Regelversorgung mit vergleichbarer Morbidität zuzuordnen.

Qualitäts- und Kostenziele

Folgende Schwerpunkte wurden für die Qualitätsziele in der IGV Rheinland gesetzt:

Bei der Festlegung der Kostenziele wurde nicht der Verursacher sondern der Akteur, der die finanziellen Aufwendungen zu tragen hat, in den Mittelpunkt gestellt. Folgende Schwerpunkte wurden festgelegt:

Aufgaben von MNC

Alle erhobenen Qualitätsdaten (von den Patienten auszufüllende Fragebögen), Kosten und Leistungsdaten (Abrechnungsdaten nach SGB 5) der in den jeweiligen Netzen eingeschriebenen Patienten münden in einem Evaluationsbericht, in dem die Zielerreichung anhand von Tabellen und Grafiken transparent gemacht wird.

Haben Sie Fragen zur Integrierten Versorgung? Kontaktieren Sie uns über unser Kontakt-Formular oder rufen Sie uns an!


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