Risikoklassen und -profile

Anfang 2009 wird der bisherige RSA vom morbiditätsorientierten RSA abgelöst. Dieser "Morbi-RSA" berücksichtigt den Gesundheitszustand der Versicherten direkt, zum Beispiel anhand der Krankenhausdiagnosen und Arzneimittelverordnungen. Das sorgt für einen fairen Wettbewerb, der sich an einer besseren Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung orientiert.

Das für den Morbi-RSA geplante Verfahren teilt die Versicherten nicht wie bisher nach demographischen Merkmalen in Gruppen ein. Der Gesundheitszustand wird direkt berücksichtigt. Dazu müssen die Erkrankungen der Versicherten anhand von Diagnosen und Arzneimittelverordnungen klassifiziert werden.

Wissenschaftler haben im Auftrag der Bundesregierung insgesamt 18 Verfahren zur Klassifikation von Krankheiten auf ihre Tauglichkeit für den Morbi-RSA geprüft. Sie empfehlen in ihrem Gutachten das amerikanische Modell "RxGroups+IPHCC". Dieses Verfahren ermittelt Zuschläge für die Morbiditätsmerkmale, Arzneimittelverordnungen, Krankenhausdiagnosen,  Erwerbsminderungs- status und für Alter und Geschlecht.

Den Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung (RSA) gibt es seit 1994. Er soll verhindern, dass sich einzelne Krankenkassen Vorteile im Wettbewerb verschaffen, indem sie vor allem um junge, gesunde und gut verdienende Versicherte werben.

2002 hat der Gesetzgeber eine RSA-Reform auf den Weg gebracht, um Fehlentwicklungen zu korrigieren. Das Geld soll wirklich dorthin fließen, wo es zur Versorgung Kranker dringend benötigt wird. Ziel ist ein Ausgleich, der sich an den tatsächlichen Erkrankungen der Versicherten orientiert - ein morbiditätsorientierter RSA.

Der "Morbi-RSA" soll ab 2009 endgültig dafür sorgen, dass sich der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen vor allem um die Qualität der Gesundheitsversorgung dreht

Die Geschichte des Risikostrukturausgleichs

Weiterführende Informationen:


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