Risikoklassen und -profile
Anfang 2009 wird der bisherige RSA vom morbiditätsorientierten RSA abgelöst. Dieser "Morbi-RSA" berücksichtigt den Gesundheitszustand der Versicherten direkt, zum Beispiel anhand der Krankenhausdiagnosen und Arzneimittelverordnungen. Das sorgt für einen fairen Wettbewerb, der sich an einer besseren Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung orientiert.
Das für den Morbi-RSA geplante Verfahren teilt die Versicherten nicht wie bisher nach demographischen Merkmalen in Gruppen ein. Der Gesundheitszustand wird direkt berücksichtigt. Dazu müssen die Erkrankungen der Versicherten anhand von Diagnosen und Arzneimittelverordnungen klassifiziert werden.
Wissenschaftler haben im Auftrag der Bundesregierung insgesamt 18 Verfahren zur Klassifikation von Krankheiten auf ihre Tauglichkeit für den Morbi-RSA geprüft. Sie empfehlen in ihrem Gutachten das amerikanische Modell "RxGroups+IPHCC". Dieses Verfahren ermittelt Zuschläge für die Morbiditätsmerkmale, Arzneimittelverordnungen, Krankenhausdiagnosen, Erwerbsminderungs- status und für Alter und Geschlecht.
Den Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung (RSA) gibt es seit 1994. Er soll verhindern, dass sich einzelne Krankenkassen Vorteile im Wettbewerb verschaffen, indem sie vor allem um junge, gesunde und gut verdienende Versicherte werben.
2002 hat der Gesetzgeber eine RSA-Reform auf den Weg gebracht, um Fehlentwicklungen zu korrigieren. Das Geld soll wirklich dorthin fließen, wo es zur Versorgung Kranker dringend benötigt wird. Ziel ist ein Ausgleich, der sich an den tatsächlichen Erkrankungen der Versicherten orientiert - ein morbiditätsorientierter RSA.
Der "Morbi-RSA" soll ab 2009 endgültig dafür sorgen, dass sich der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen vor allem um die Qualität der Gesundheitsversorgung dreht
Die Geschichte des Risikostrukturausgleichs
- 1992
Gesundheitspolitischer Konsens von Lahnstein: Bundesregierung (CDU/CSU/FDP) und Opposition legen mit dem Gesundheitsstrukturgesetz den Grundstein für mehr Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Das Gesetz beinhaltet die Einführung der freien Kassenwahl und eines GKV-weiten Risikostrukturausgleichs (RSA). - 1994
Der RSA wird zunächst in der allgemeinen Krankenversicherung (ohne Krankenversicherung der Rentner) eingeführt. - 1995
Der RSA wird auf die ganze GKV ausgeweitet. Er löst in der Krankenversicherung der Rentner den ineffizienten Ausgabenausgleich ab. - 1998
Das GKV-Finanzstärkungsgesetz schreibt den deutschlandweit ungeteilten Finanzkraftausgleich ab dem Jahr 2000 vor. - 1999
Mit dem GKV-Rechtsangleichungsgesetz beschließt der Bundestag die Einführung eines vollständig gesamtdeutschen RSA bis 2007. - 2001
Der Gesetzgeber verankert den morbiditätsorientierten RSA (Morbi-RSA) im Sozialgesetzbuch. Er soll den bisher gültigen RSA ablösen. - 2002
Im Vorgriff auf den Morbi-RSA werden Versicherte mit chronischen Krankheiten im RSA gesondert berücksichtigt, wenn sie in ein akkreditiertes Disease-Management-Programm (DMP) eingeschrieben sind. Für besonders aufwändige Leistungsfälle wird ein GKV-weiter Risikopool eingerichtet. - 2004
Ein Gutachten im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums schlägt ein Klassifikationsverfahren für den Morbi-RSA vor. Die Ankoppelung der DMP und der Risikopool sollen danach wieder entfallen. - 2007
Bekanntgabe.pdf - ... 2009
Der Morbi-RSA geht an den Start und fördert sinnvollen Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung.
Weiterführende Informationen:
- DRGs für die ambulante Diabetologie (Diabetesprofi-Buchbesprechung)
- Patientenklassifikation und Risikoprofilanalysen bei Typ-2-Diabetikern in der Schwerpunktpraxis
- DRGs für die amb.Diabetologie, Übersicht und Bestellcoupon
